Mitgliedschaftsvertrag – Karate Team Hegau & Karate Dojo Engen e.V.

Stand: 01.11.2025

1. Willkommen im Karate Team Hegau

Herzlich willkommen im Karate Team Hegau & Karate Dojo Engen e.V. – wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Unsere Mission:

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum Schwarzen Gürtel zu begleiten
  • Menschen zu unterstützen, ihr Leben durch Kampfkunst positiv zu verändern
  • Selbstschutz, Sicherheit und ein starkes Selbstbewusstsein zu vermitteln
  • Körperliche und mentale Stärke zu fördern
  • Eine starke, respektvolle Gemeinschaft im Hegau aufzubauen

Mit der Anmeldung erhalten alle Mitglieder die typische Grundausrüstung. Das Karate Dojo Engen e.V. ist Mitglied im Kampfkunst Kollegium Deutschland.

2. Gürtelprüfungen & Fortschritt

Um Lernfortschritte transparent zu machen, finden regelmäßig Gürtelprüfungen statt. Die Prüfungen umfassen stichprobenartige Überprüfungen der erlernten Techniken.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Mitglieder:

  • den neuen Gürtel
  • eine Urkunde des Kampfkunst Kollegiums

Prüfungsgebühr: 24,50 € (wird im Folgemonat mit dem Monatsbeitrag abgebucht).

3. Mitgliedschaft & Teilnahme

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme am Unterricht und an Aktivitäten der entsprechenden Altersklasse.

  • Mit der Anmeldung im Karate Team Hegau wird das Mitglied automatisch auch Mitglied im Karate Dojo Engen e.V.
  • Ein fester Unterrichtstag ist bei der Anmeldung zu wählen.
  • Wechsel zwischen Kursen sind nur nach Absprache möglich.

Kündigung:
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf jeweils um 1 weiteren Monat.

4. Beitragszahlung

  • Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich zum 1. des Monats im Voraus per Lastschrift eingezogen.
  • Bei Mitgliedschaften mit Dauerauftrag oder Barzahlung fällt eine zusätzliche Gebühr von 3,00 € pro Monat an.
  • Der Beitrag ist ab rechtsgültiger Unterzeichnung des Mitgliedervertrags fällig – auch wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor.
  • Bei Rücklastschriften wird eine Gebühr berechnet.
  • Ist das Mitglied mit drei Monatszahlungen in Verzug, kann das Karate Team Hegau die Mitgliedschaft fristlos kündigen und die Vergütung für die gesamte Vertragsrestlaufzeit in Rechnung stellen.

Änderungen dieser Vereinbarung, insbesondere Adresse oder Bankverbindung, sind dem Karate Team Hegau sofort mitzuteilen.

5. Unterricht in Ferien & an Feiertagen

Während der Schulferien und an Feiertagen findet der reguläre Wochenplan nicht statt. Je nach Planung bieten wir in dieser Zeit jedoch freiwillige Sondertrainings, Workshops oder Ferienprogramme an.

Die Nichtteilnahme an Unterrichtsstunden – aus welchen Gründen auch immer – entbindet nicht von der Beitragszahlung.

6. Sonderkündigungsrecht durch den Verein

Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten, insbesondere bei:

  • Missachtung von Traineranweisungen,
  • schädigendem Verhalten gegenüber Personen oder Sachen,
  • Verhaltensweisen, die ein konstruktives Training verhindern,
  • oder anderweitigem regelwidrigem Verhalten,

kann der Verein die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Mitgliedsbeitrag des laufenden Monats bleibt davon unberührt.

7. Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 149,00 €.

Im Karate enthalten:

  • Verwaltungsgebühr (49,00 €)
  • Karateanzug (45,00 €)
  • Faustschützer (26,00 €)
  • Kampfkunstpass (15,00 €)
  • Jahresmarke Kampfkunst Kollegium (29,00 €) des aktuellen Jahres

Im Kickboxen enthalten:

  • Professionelle Boxhandschuhe (46,15 €)
  • Bandagen (12,00 €)
  • Kampfkunstpass (15,00 €)
  • Verwaltungsgebühr (49,00 €)
  • T-Shirt (24,90 €)
  • Jahresmarke Kampfkunst Kollegium (29,00 €) des aktuellen Jahres

8. Kampfkunst Kollegium – Jahresbeitrag

Durch die Mitgliedschaft im Karate Team Hegau gehört das Mitglied gleichzeitig dem Kampfkunst Kollegium an und erklärt sich mit der Zahlung des Jahresbeitrags von 29,00 € pro Kalenderjahr einverstanden.

Die Lastschrift erfolgt im ersten Quartal eines Jahres und wird bei einer Kündigung nicht rückerstattet.

9. Höhere Gewalt & Online-Unterricht

Der Unterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Sollte dies aufgrund höherer Gewalt (z. B. Epidemien, Pandemien, behördliche Schließungen, Quarantäneanordnungen) nicht möglich sein, behalten wir uns vor, den Unterricht als Heim-Training durchzuführen.

Dies kann in Form von:

  • Lernvideos auf Abruf
  • Live-Unterricht per Videoübertragung (z. B. Zoom)

erfolgen. Dies berechtigt weder zu einer Stilllegung des Vertrags, noch zu einer Beitragsminderung oder zu einer außerordentlichen Kündigung.

„Der Monatsbeitrag wird bei einer behördlichen Schließung wie gewohnt abgebucht. In Gegenleistung erhalten die Mitglieder Online-Zoom-Training und abrufbare Lernvideos.“

10. Krankheit & Ausfallzeiten

Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderungen, bleibt die Verpflichtung aus diesem Vertrag bestehen. Versäumte Stunden können nicht erstattet oder gutgeschrieben werden.

11. Einverständniserklärung für Foto-, Ton- & Filmaufnahmen

Mitglied und/oder gesetzliche Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass Ton-, Film- und Fotoaufnahmen, die im Vereinsumfeld entstanden sind und auf denen das Mitglied bzw. das Kind zu sehen ist, durch den Karateverein verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

Die Aufnahmen dürfen u. a. verwendet werden:

  • in Vereins-Publikationen,
  • auf der Website und in Social Media (Facebook, Instagram, YouTube etc.),
  • in Presseberichten,
  • im Rahmen der Außendarstellung des Vereins (Mannschaftsfotos, Turnierberichte, Reiseberichte, Schulveranstaltungen usw.).

Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vereins, ohne Beschränkung des räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereichs, auch zu Zwecken der eigenen Werbung. Die Mitglieder und ihre gesetzlichen Vertreter verzichten auf eine Vergütung. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf.

12. Datenschutz (DSGVO)

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, die allein zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und verarbeitet.

Darüber hinaus willigt das Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter mit seiner Unterschrift der Nutzung sportrelevanter personenbezogener Daten (z. B. Gürtelgrad, Turnierergebnisse) sowie der Nutzung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen in den genannten Medien ein. Es gelten die gesetzlichen Rechte des Betroffenen nach DSGVO.

13. Haftungsausschluss

Eine Haftung des Vereins – auch außervertraglich – für Schäden, welche sich das Mitglied bei Benutzung der Einrichtungen oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Der Verein haftet insbesondere nicht für:

  • gegenseitige Verletzungen von Mitgliedern bei der Ausführung von Techniken,
  • Schäden aufgrund nicht befolgter Instruktionen,
  • Unfälle auf dem Weg zum und vom Training,
  • Verlust oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Ähnlichem.

14. Schlussbestimmungen

Das Mitglied (bzw. seine gesetzlichen Vertreter) anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt.

Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt die entsprechende gesetzliche Bestimmung.